Immobilienbewertung

GRÜNDE FÜR EINE BEWERTUNG

Ein Bewertungsgutachten kann aus verschiedenen Gründen in Auftrag gegeben werden. Der Zweck der Bewertung entscheidet darüber, welcher Wert bestimmt werden soll. Weitaus am häufigsten ist der Verkehrs- bzw. Marktwert (Market Value) gefragt. In der Praxis ergeben sich namentlich die folgenden:

• Kauf und Verkauf

• Erbteilung
• Scheidung
• Begründung von Stockwerkeigentum
• Errichtung eines Bau- oder Wohnrechts oder einer Nutzniessung
• Heimfall eines Baurechts
• Ablösung oder Errichtung einer Dienstbarkeit
• Liquidation eines Unternehmens
• Überführung vom Privat- ins Geschäftsvermögen oder umgekehrt
• Gründen einer Gesellschaft (AG, GmbH)
• Finanzierungsgrundlage für Banken
• Fiskalische Zwecke

Gebäudezustandsanalysen und/oder Projektstudien werden separat in Rechnung gestellt.

TERMINE
Von der Auftragserteilung bis zur Abgabe des Gutachtens ist in der Regel mit zwei bis vier Wochen zu rechnen. Wenn für die Besichtigung erst die Mieter avisiert werden müssen und wenn die Beschaffung der Unterlagen aufwändig ist, kann es sein, dass vier Wochen nicht reichen.

GRUNDLAGEN
Nach Möglichkeit sind folgende Unterlagen zu beschaffen:
• Grundbuchauszug
• Situations- / Katasterplan
• Orts- und Zonenplan
• Planunterlagen, Projekt- evtl. Werkpläne
• Kant. Baugesetz, Reglemente und Verordnungen
• Kommunale Bauordnung und Zonenplan
• Gebäudeversicherungswerte
• Amtliche Schätzung / Fiskalschätzungen (u.a. Eigenmietwert)
• Baubeschrieb
• Angaben über getätigte Sanierungen, Um- und Anbauten
• Liegenschaftsabrechnung
• Mieterspiegel, Mietverträge

Zusätzlich bei Mit- oder Stockwerkeigentum:
• Begründungsakt; Grundbuchauszug der Stammparzelle
• Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft
• Nutzungs- und Verwaltungsordnung
• Verwaltungsabrechnung; Stand Erneuerungsfonds

Zusätzlich bei Baurecht:
• Grundbuchauszug des belasteten Grundstücks
• Baurechtsvertrag


VOLLMACHT

Viele Unterlagen erhält nur der Eigentümer ohne weiteres. Sollen solche Unterlagen durch den Bewerter beschafft werden, muss ihm der Eigentümer eine Vollmacht ausstellen. Folgende Unterlagen sind nur gegen Vollmacht erhältlich (kann je nach Kanton unterschiedlich geregelt sein):

• Grundbuchauszug
• Grundbuchbelege
• Steuerwert, Eigenmietwert
• Gebäudeversicherungswert
• Archive auf den Bauämtern
• Altlastenverdachtsflächenkataster